Bislang scheiterten immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Windenergieanlagen in der Umgebung von militärischen Flugplätzen häufig an der Zustimmung der Bundeswehr, denn die durch sich drehende Rotoren verursachte Störung des Flugsicherungsradars ist nicht mit dem Luftverkehrsgesetz vereinbart.
Für diese Standorte bietet der FlightManager eine Lösung, indem der Luftraum in definierten Sektoren durch das gezielte Abschalten von Windenergieanlagen für den
Zeitraum des tatsächlichen Bedarfs (Starts, Landungen oder Querungen) freigeschaltet wird.
Durch den Einsatz dieses Systems kann die Störwirkung auf das Flugsicherungsradar so stark verringert werden, dass eine Vereinbarkeit mit den Kriterien nach § 18 a Luft-VG gegeben ist und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen unter Auflage der neuen Steuerungstechnik erteilt werden können.